Gemeinsame Ausstellung
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(27.01.2008 bis 13.04.2008) -
Historisches Museum Hannover
(17.10.2007 bis 13.01.2008)
Königliches Patent vom 1. November 1837

Göttingen, Stadtarchiv
Wie bereits gleich bei seinem Regierungsantritt angekündigt, gedachte König Ernst August nicht, sich an das Staatsgrundgesetz seines Bruders zu halten. In seinem Patent vom 1. November 1837 erklärte der König die erst seit 1833 geltende Verfassung für unwirksam.
Gesetz- Sammlung für das Königreich Hannover, I. Abtheilung No. 30, Jahrgang 1837(34.) Königliches Patent vom 1sten November 1837
Ernst August, von Gottes Gnaden König von Hannover, Königlicher Prinz von Großbritannien und Irland, Herzog von Cumberland, Herzog zu Braunschweig und Lüneburg &c. &c.Wir haben durch unser Regierungs-Antritts-Patent vom 5ten Julius d. J. Unsern getreuen Unterthanen Unsern Königlichen Willen dahin zu erkennen gegeben, dass wir der Frage: ob und in wie fern Abänderungen des Staats-Grundgesetzes vom 26sten September 1833 würden eintreten müssen, oder ob die Verfassung auf die vor dem gedachten Jahre bestandene zurückzuführen sei? die sorgfältigste Untersuchung und Prüfung würden widmen lassen.
Unsere getreuen Unterthanen können sich davon überzeugt halten, daß wir die Erfüllung einer heiligen, Unserm landesväterlichen Herzen theuern, Pflicht darin gesucht haben, bei dieser Prüfung alle in Betracht zu ziehenden Verhältnisse auf das sorgfältigste zu berücksichtigen, und daß Unsere Wünsche dabei stets auf das Glück und die Zufriedenheit Unsers treuen Volkes gerichtet gewesen sind.
Nach Vollendung jener Prüfung beeilen Wir uns, Unsern getreuen Unterthanen Unsere Entschließungen zu eröffnen.[Ausgegeben zu Hannover, den 4ten November 1837.]
