Gemeinsame Ausstellung
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Städtisches Museum Göttingen
(27.01.2008 bis 13.04.2008) -
Historisches Museum Hannover
(17.10.2007 bis 13.01.2008)
Hannover in guter Verfassung?
Im Mittelpunkt der Auseinandersetzung zwischen Ernst August und den Göttinger Professoren steht das Grundgesetz für das Königreich Hannover von 1833. Es trägt die Handschrift von Friedrich Christoph Dahlmann - später der führende Kopf der "Sieben".
Nach der Befreiung von napoleonischer Besatzung hatten Hannovers Regenten zunächst die Überkommene Ordnung restauriert und alle Neuerungen der Franzosenzeit rückgängig gemacht. Der gesellschaftliche Wandel war jedoch offenkundig: Bürger verlangten mehr politischen Einfluss in den Städten, Bauern nach Erleichterungen der grundherrlichen Lasten. Göttingen erlebte 1831 einen Aufstand, der mit militärischen Drohgebärden erstickt wurde.
Mit der Verkündung des Grundgesetzes durch König Wilhelm IV. im Jahr 1833 wurde Hannover zur konstitutionellen Monarchie. Dadurch erhielten Bürgere und Bauern bescheidene Mitwirkungsrechte in der Ständeversammlung, dem Vorläufer einer parlamentarischen Vertretung. Der König verlor seine Privatschatulle, denn die Ständeversammlung beaufsichtigte die gesamte Staatskasse.
Diese zaghafte Reformpolitik hatte einen entschiedenen Gegner: den Nachfolger Wilhelms IV. und künftigen König von Hannover Ernst August, Herzog von Cumberland. Noch aus England Übte er scharfe Kritik an der hannoverschen Verfassung, durch deren Bestimmungen er seine angestammten Rechte als Thronfolger verletzt sah.
(Arne Steinert)

