Gemeinsame Ausstellung

 

 

 

 

 

Was wollten die „Sieben“?

Abschrift der Protestation vom 18. November 1837

Mit seinem »Novemberpatent« erklärte König Ernst August das Staatsgrundgesetz von 1833 für »erloschen«. Die Staatsbeamten, also auch die Professoren, waren damit von ihrem Eid auf die Verfassung entbunden. Für die sieben Professoren entstand daraus ein Gewissenskonflikt, der sie zum Protest zwang.

In ihrem Schreiben an das Universitätskuratorium legten sie dar, dass ihrer Ansicht nach das Staatsgrundgesetz weiter Gültigkeit habe. Es könne nicht sein, dass es »allein auf dem Weg der Macht zu Grunde gehe«, sprich: allein durch einen König mit absolutistischem Anspruch aufgehoben werde. Die »Sieben« fühlten sich weiterhin ihrem Eid auf die 1833er Verfassung verpflichtet. - Allerdings hatte nur Gervinus diesen Eid ausdrücklich abgelegt; die früheren Diensteide der anderen Professoren waren formlos auf die neue Verfassung ausgedehnt worden, als diese in Kraft trat.

Und doch war für die »Sieben« klar: Wenn nun auf verfassungswidrige Weise nach altem Recht eine neue Ständeversammlung gewählt würde, dann könnten sie diese nicht anerkennen. Als Professoren hätten sie die studentische Jugend stets vor politischen Extremen gewarnt. Gerade deshalb wollten Sie nun nicht unglaubwürdig werden, indem sie »mit ihren Eiden ein leichtfertiges Spiel treiben«.

Die Göttinger Sieben verfolgten keine revolutionären Ziele. Sie verlangten, dass sich der König an die Buchstaben der Verfassung hielt, wenn er diese ändern wollte. - Für Ernst August war dies offener Widerstand.