Gemeinsame Ausstellung
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Städtisches Museum Göttingen
(27.01.2008 bis 13.04.2008) -
Historisches Museum Hannover
(17.10.2007 bis 13.01.2008)
Auf Reformkurs zum Staatsgrundgesetz
Der Feuerschein des 1830 gestürmten Braunschweiger Residenzschlosses leuchtete bedrohlich nach Hannover. In Osterode wurde eine Protestschrift gegen die Zustände im Königreich verbreitet, die »Anklage des Ministeriums Münster vor der öffentlichen Meinung«. Graf von Münster, der Chef der Deutschen Kanzlei in London, war das Symbol für Pressezensur, hohe Steuern und die Selbstbedienung des Königs am Staatsvermögen.
In Göttingen schlossen sich über 2.000 Bürger und Studenten Anfang 1831 zu einer »Nationalgarde« zusammen und übernahmen den Gemeinderat. Die »Revolutionäre« forderten mehr politische Mitsprache durch eine frei gewählte Ständeversammlung. Unter Androhung militärischer Gewalt - die Regierung hatte vor der Stadt etwa 5000 Soldaten zusammengezogen - kapitulierten die Aufständischen nach wenigen Tagen.
Das war noch kein Flächenbrand, aber es waren Zeichen dafür, dass eine Politik, die hinter die Reformen der Franzosenzeit zurückgefallen war, keine Zukunft hatte.
Dörfer und Städte aus allen Landesteilen richteten nach der »Göttinger Revolution« eine Flut von Petitionen an Generalgouverneur Herzog Adolph Friedrich und erbaten Reformen. Dieser musste auf einer Reise im Frühjahr 1831 erkennen, dass die Beschwerden berechtigt waren. Eine behutsame Modernisierung begann. Zunächst nahm Graf von Münster den ihm nahe gelegten Abschied. Dann gab Adolph Friedrich eine schriftliche Verfassung in Auftrag. Sie wurde maßgeblich von dem Staatsrechtler Friedrich Christoph Dahlmann formuliert, der an der Universität Göttingen lehrte. Zwei Jahre dauerten öffentliche Diskussionen und Verhandlungen zwischen der Regierung und den Ständen, dann verkündete König Wilhelm IV. das »Staatsgrundgesetz für das Königreich Hannover".
(Arne Steinert)